Anmeldung zum Velichendienstagszug in Alfter

Wichtig! Der Rhein-Sieg-Kreis verlangt:
  • ein gültiges Gutachten des TÜV-Rheinland über Umbauten am Fahrzeug/Anhänger
  • für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug eine Versicherungsbestätigung über die Teilnahme am Umzug und ggf. einer Personenbeförderung auf Anhängern
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) bei einer Personenbeförderung auf einem zulassungsfreiem Anhänger
Bitte unbedingt beachten:
  • Auf den Fahrzeugunterlagen sind Zug- und Gruppenname anzugeben
  • Keine Originale! Unterlagen bitte nur in Kopie einreichen
  • Am Umzug teilnehmende Fahrzeuge müssen am Veranstaltungstag zugelassen sein. Die Frist für die Hauptuntersuchung darf nicht verstrichen sein.

Aus dem Erlass ergibt sich, dass für alle Wagen eine Betriebserlaubnis erforderlich ist. Es ist daher entweder bei zulassungspflichtigen Anhängern die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein) oder bei zulassungsfreien Anhängern eine ABE, EBE vorzulegen. Wichtig! Sofern diese Papiere nicht mehr vorhanden sind, muss eine neue Betriebserlaubnis beim TÜV-Rheinland eingeholt werden.

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